Damit wir uns gut verstehen

Partnerschaft braucht gute Regeln (AGB´S)

Auftragsannahme

Termine

Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte uns dies im Einzelfall nicht gelingen, so gesteht uns der Auftragsgeber eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.

Vorauszahlung

Nach Vertragsabschluss bzw. nach Unterschrift und Annahme auf dem Angebot sind

50% des kalkulierten Nettoumsatzes 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn als Vorauszahlung

zu leisten. Andere Vereinbarungen können individuell vertraglich gehandhabt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Unternehmen „coffee ape“ (Frankfurter Barcatering) die genaue Anzahl der Teilnehmer bzw. Gäste und die definitive Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.

 

Eventagentur-Geschäft

Nach Unterschrift inkl. Stempel auf der ersten Seite des Angebotes, bestätigt der Kunde

die Agentur Leistung in Höhe des Angebotspreises. Sollte der Kunde die Leistungen selbst

organisieren oder einen Dritten beauftragen, berechnen wir 50% des Nettopreises als Ausfall.

 

Vorrang

Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden.

 

Preise l Zahlung l Inkasso

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate liegen.

 

Fälligkeit & Verzug

Das vereinbarte Entgelt ist direkt nach der Veranstaltung mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist. Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen bis zu 10% p.a. zu erheben.

 

Gefahrtragung & Transport

Versenden wir die Ware oder den Mietgegenstand zu einem anderen Ort als unserem Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Erfolgt die Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft unserer Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. Verbrauch und Fehlmengen werden im Hauptvertrieb in Aschaffenburg gezählt und festgestellt.

 

Mängel

Weist die von uns gelieferte Ware Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Übergabe an ihn oder seinen Bevollmächtigen zu rügen.

Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.

 

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und Mietgegenständen vor.

 

Schadensersatzpflicht

Wir sind dem Kunden zum Schadensersatz wegen Verletzung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produktionsgesetz.

 

Austauschrecht

Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unseren Preislisten aufgeführte Kaffee-Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten aus saisonalen Gründen nicht verfügbar sein sollten und der Austausch zumutbar ist.

 

Transportgeräte

Der Kunde ist verpflichtet, Transportgeräte für Getränke & Gästemobilar pfleglich zu behandeln, er hat diese auf seine Gefahr und Kosten an uns zu übergeben, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist.

 

Vertragszweck

Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und an dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.

 

Stornierung

Bei einer Stornierung des Vertrages bzw. unterschriebenen Angebotes, sind vom Kunden folgende Ausfallkosten zu tragen:

Stornierung 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:              50% des zu erwartenden Umsatzes

Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn:              75% des zu erwartenden Umsatzes

Der zu erwartende Umsatz basiert auf der vorkalkulierten Nettosumme.

Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden.

 

Zahlung

Unsere Leistungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen 19% Mehrwertsteuer.

 

Rechnungsanschrift

Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangener Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, bitten wir um frühzeitige Benennung des korrekten Rechnungsempfängers.

 

Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg.

Gehört der Kunde nicht zu dem im § 24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.