Damit wir uns gut verstehen
Partnerschaft braucht gute Regeln (AGB´S)
Auftragsannahme
Termine
Wir sind bemüht, vereinbarte Termine einzuhalten. Sollte uns dies im Einzelfall nicht gelingen, so gesteht uns der Auftragsgeber eine Toleranz von bis zu 60 Minuten zu.
Vorauszahlung
Nach Vertragsabschluss bzw. nach Unterschrift und Annahme auf dem Angebot sind
50% des kalkulierten Nettoumsatzes 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn als Vorauszahlung
zu leisten. Andere Vereinbarungen können individuell vertraglich gehandhabt werden.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Unternehmen „coffee ape“ (Frankfurter Barcatering) die genaue Anzahl der Teilnehmer bzw. Gäste und die definitive Getränkeauswahl bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt.
Eventagentur-Geschäft
Nach Unterschrift inkl. Stempel auf der ersten Seite des Angebotes, bestätigt der Kunde
die Agentur Leistung in Höhe des Angebotspreises. Sollte der Kunde die Leistungen selbst
organisieren oder einen Dritten beauftragen, berechnen wir 50% des Nettopreises als Ausfall.
Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn im Einzelfall ausdrücklich mit uns vereinbart wurden.
Preise l Zahlung l Inkasso
Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Wir sind zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn sich die dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten erhöhen und zwischen Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. Übergabe an den Kunden mehr als vier Monate liegen.
Fälligkeit & Verzug
Das vereinbarte Entgelt ist direkt nach der Veranstaltung mit der Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist. Bei Vollkaufleuten tritt Verzug ohne Mahnung ein. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, neben dem sonstigen Verzugsschaden Verzugszinsen bis zu 10% p.a. zu erheben.
Gefahrtragung & Transport
Versenden wir die Ware oder den Mietgegenstand zu einem anderen Ort als unserem Firmensitz, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder Mietgegenstand dem mit der Versendung beauftragten Spediteur, Frachtführer oder sonstigen Dritten ausgeliefert haben. Erfolgt die Versendung mit unseren eigenen Fahrzeugen, so geht die Gefahr über mit dem Zeitpunkt der Ankunft unserer Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. Verbrauch und Fehlmengen werden im Hauptvertrieb in Aschaffenburg gezählt und festgestellt.
Mängel
Weist die von uns gelieferte Ware Mängel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich nach der Übergabe an ihn oder seinen Bevollmächtigen zu rügen.
Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren nebst Transportmittel und Mietgegenständen vor.
Schadensersatzpflicht
Wir sind dem Kunden zum Schadensersatz wegen Verletzung nur dann gehalten, wenn uns oder einem unserer leitenden Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schadens zur Last gelegt werden kann. Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produktionsgesetz.
Austauschrecht
Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unseren Preislisten aufgeführte Kaffee-Spezialitäten untereinander auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten aus saisonalen Gründen nicht verfügbar sein sollten und der Austausch zumutbar ist.
Transportgeräte
Der Kunde ist verpflichtet, Transportgeräte für Getränke & Gästemobilar pfleglich zu behandeln, er hat diese auf seine Gefahr und Kosten an uns zu übergeben, sofern nicht etwas Anderes vereinbart ist.
Vertragszweck
Soweit dem Kunden Gegenstände leihweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und an dem vertraglich vorgesehenen Ort benutzen.
Stornierung
Bei einer Stornierung des Vertrages bzw. unterschriebenen Angebotes, sind vom Kunden folgende Ausfallkosten zu tragen:
Stornierung 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 50% des zu erwartenden Umsatzes
Weniger als 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 75% des zu erwartenden Umsatzes
Der zu erwartende Umsatz basiert auf der vorkalkulierten Nettosumme.
Stornierungen müssen grundsätzlich schriftlich vorgenommen werden.
Zahlung
Unsere Leistungen sind ohne jeden Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung zahlbar.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen 19% Mehrwertsteuer.
Rechnungsanschrift
Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangener Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, bitten wir um frühzeitige Benennung des korrekten Rechnungsempfängers.
Erfüllungsort & Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Aschaffenburg.
Gehört der Kunde nicht zu dem im § 24 Ziffer 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Kreis von Personen bzw. Institutionen, gelten hierfür die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.